Von Jhro Röm. Kays. Maj. Allerhöchst Verordneter Commission Mit Umständlicher Überlegung Und Zuzug Beyderseitiger, Sowohl Magistratus, Als Bürgerschafftlicher Deputirten Revidirte, Und Unter Dem 20. Aprilis 1730 Confirmirte Proceß-Ordnung E. W. E. Und Hochweisen Raths Der Kayserlichen Freyen Und Des Heil. Röm. Reichs-Stadt Mühlhausen, Darinnen Aller Ungeziemende Auffenthalt Der Bürgerlichen Und Peinlichen Sachen Abgekürzet, Die Werthe Gerechtigkeit Gehandhabet Und Schleunig Fortgestellet Wird. Müller, 1730.