Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite https://vd18.gbv.de/ und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) Level AA und den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Unsere Webauftritte enthalten keine Informationen in Gebärdensprache und in leichter Sprache.Begründung:
Nach Rücksprachen mit entsprechenden Verbänden wird die Vorlesefunktionder persönlichen Screenreader bevorzugt, daher verzichtet die Website auf dieses Angebot.Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in unseren Webauftritten veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.
- Es fehlen in weiten Teilen alternative Text-Inhalte für Bilder
- Eine sinnvolle Reihenfolge der Tabs ist bei eingeschalteten CSS nicht immer gegeben
- der Kontrast des Headers und des Footers ist zu gering
- Die Webseite ist nur teilweise ohne Maus zu nutzen
- Inhalte sind nicht immer fortlaufend (bei eingeschaltetem CSS) gegliedert
- nicht alle Bereiche sind überspringbar
- die aktuelle Position des Fokus ist nicht immer ersichtlich
- die sichtbare Beschriftung ist nicht fortlaufend Teil des zugänglichen Namens
- die Hauptsprache der Seite ist nicht angegeben
- Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht ausgezeichnet
- Nicht alle interaktiven Bedienelemente haben programmatische ermittelbare Namen und Rollen
Begründung:
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.08.2024 erstellt und auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unseren Webauftritten auf erläuterungsbedürftige Inhalte oder Inhalte, die schwer zugänglich sind, stoßen:Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
Fax: 0511/120-99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de