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Des Freyherrn von Bielefeld Lehrbegriff der Staatskunst (Erster Theil)

Bibliografische Daten

fullscreen: Des Freyherrn von Bielefeld Lehrbegriff der Staatskunst (Erster Theil)

Mehrbändiges Werk

VD18 Nummer:
VD18 11020857
Besitzende Institution:
SUB Göttingen
Verfasst von:
Bielfeld, Jakob Friedrich
Verfasserangabe:
Aus dem Französischen übersetzt [von Johann Joachim Schwabe und Johann Christoph Gottsched]
Mitwirkende:
Johann Joachim
Johann Christoph
Johann Friedrich
Verlagsort:
Breßlau und Leipzig
Breslau
Leipzig
Verlag:
bey Johann Friedrich Korn, dem Aeltern
Erscheinungsvermerk:
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: "Breßlau und Leipzig, bey Johann Friedrich Korn, dem Aeltern."
Ausgabe:
Zweyte Auflage
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Lehrbegriff der Staatskunst
Anmerkungen:
Übersetzer ermittelt nach Humpert 7491

Band

VD18 Nummer:
VD18 90684125
Besitzende Institution:
SUB Göttingen
Bandzählung:
Erster Theil
Jahr:
1764
Verfasst von:
Bielfeld, Jakob Friedrich
Verfasserangabe:
Aus dem Französischen übersetzt [von Johann Joachim Schwabe und Johann Christoph Gottsched]
Mitwirkende:
Johann Joachim
Johann Christoph
Johann Friedrich
Verlagsort:
Breßlau und Leipzig
Breslau
Leipzig
Verlag:
bey Johann Friedrich Korn, dem Aeltern
Erscheinungsvermerk:
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: "Breßlau und Leipzig, bey Johann Friedrich Korn, dem Aeltern."
Ausgabe:
Zweyte Auflage
Umfang:
1 ungezähltes Blatt, 4 ungezählte Seiten, 1 ungezähltes Blatt, 660 Seiten, 8 ungezählte Seiten
Sprache:
Deutsch
Fingerprint:
merk r.er i-an *)se 3 1764A 1
Illustrationen:
8°
Normierter Werktitel:
Institutions politiques
Weitere Titel:
Lehrbegriff der Staatskunst
Institutions politiques

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Des Freyherrn von Bielefeld Lehrbegriff der Staatskunst
  • Des Freyherrn von Bielefeld Lehrbegriff der Staatskunst (Erster Theil)
  • Sonstiges
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Vorerinnerung des Uebersetzers.
  • Verzeichniß der Hauptstücke des ersten Bandes.
  • Titelseite
  • Erstes Hauptstück. Einleitung.
  • Das zweyte Hauptstück. Von den vorläufigen Kenntnissen zur Politik.
  • Das dritte Hauptstück. Von der Staatskunst überhaupt.
  • Das vierte Hauptstück. Von der Art ein Volk gesittet zu machen.
  • Das fünfte Hauptstück. Von Erhaltung der Gesellschaft, und von guter Ordnung.
  • Das sechste Hauptstück. Von Gesetzen, und der gesetzgebenden Gewalt.
  • Das siebente Hauptstück. Von der Polizey.
  • Das achte Hauptstück. Fortsetzung von der Polizey.
  • Das neunte Hauptstück. Von der Polizey auf dem Lande.
  • Das zehnte Hauptstück. Vom Reichthume eines Staates überhaupt.
  • Das eilfte Hauptstück. Von den Einkünften (Finances.)
  • Das zwölfte Hauptstück. Fortsetzung von den Einkünften.
  • Das dreyzehnte Hauptstück. Von Manufacturen.
  • Das vierzehnte Hauptstück. Vom Handlungswesen.
  • Das funfzehnte Hauptstück. Von der Schiffahrt.
  • Das sechszehnte Hauptstück. Von der Macht eines Staates. I. Vom Heere, II. von der Flotte.
  • Register.
  • Sonstiges

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Zitierempfehlung

Bielfeld, Jakob Friedrich. Des Freyherrn Von Bielefeld Lehrbegriff Der Staatskunst. bey Johann Friedrich Korn, dem Aeltern, 1764.
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