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Gründliche Nachricht, Was es mit dem Nahmens sämmtlicher Schwartzburg-Rudolstädtischen Landes-Unterthanen ... wider des regierenden Herrn Fürstens zu Schwartzb. Rudolstadt Durchl. in An. 1719. Bey dem Hoch-Preißlichen Cammer-Gerichte zu Wetzlar angebrachten ... wieder reassumirten Klage-Wercke vor eine Bewandniß habe

Bibliografische Daten

fullscreen: Gründliche Nachricht, Was es mit dem Nahmens sämmtlicher Schwartzburg-Rudolstädtischen Landes-Unterthanen ... wider des regierenden Herrn Fürstens zu Schwartzb. Rudolstadt Durchl. in An. 1719. Bey dem Hoch-Preißlichen Cammer-Gerichte zu Wetzlar angebrachten ... wieder reassumirten Klage-Wercke vor eine Bewandniß habe

Monografie

VD18 Nummer:
VD18 10366709
Besitzende Institution:
SLUB Dresden
Verlagsort:
[S.l.]
Umfang:
[1] Bl., 80, 70 S.
Format:
2o
Sprache:
Deutsch
Gattung:
Streitschrift (jur. Meinungsverschiedenheiten)
Konsiliensammlung
Schlagwörter:
namens sämtlicher schwarzburg-rudolstädtischen Landes-Untertanen Schwarzburg-Rudolstadt Klage-Werke Bewandnis
Anmerkungen:
Mit Beil. No. 1-XLI.b

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gründliche Nachricht, Was es mit dem Nahmens sämmtlicher Schwartzburg-Rudolstädtischen Landes-Unterthanen ... wider des regierenden Herrn Fürstens zu Schwartzb. Rudolstadt Durchl. in An. 1719. Bey dem Hoch-Preißlichen Cammer-Gerichte zu Wetzlar angebrachten ... wieder reassumirten Klage-Wercke vor eine Bewandniß habe
  • Sonstiges
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Species Facti
  • Cap. I. Daß das Bulisische Klage-Werck nicht bestehen könne, wegen ermanglender behöriger Legitimation
  • Cap. II. Daß das Bulisische Klage-Werck nicht bestehen könne wegen der bey dem Hochpreißl. Cammer-Gerichte vorhandenen Litispendenz
  • Cap. III. Daß das Bulisische Klage-Werck nimmer bestehen könne in Ansehung derer Gravaminum selbsten, als deren keines nur den geringsten Grund habe
  • Beylagen
  • Sonstiges

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Gründliche Nachricht, Was Es Mit Dem Nahmens Sämmtlicher Schwartzburg-Rudolstädtischen Landes-Unterthanen ... Wider Des Regierenden Herrn Fürstens Zu Schwartzb. Rudolstadt Durchl. in An. 1719. Bey Dem Hoch-Preißlichen Cammer-Gerichte Zu Wetzlar Angebrachten ... Wieder Reassumirten Klage-Wercke Vor Eine Bewandniß Habe. 1724.
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