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Georg Adam Struvens, berühmten JCti, Juris-Prudenz, Oder: Verfassung der Land-üblichen Rechte

Bibliografische Daten

fullscreen: Georg Adam Struvens, berühmten JCti, Juris-Prudenz, Oder: Verfassung der Land-üblichen Rechte

Monografie

VD18 Nummer:
VD18 14194600
Besitzende Institution:
SUB Göttingen
Verfasst von:
Struve, Georg Adam
Verfasserangabe:
Vormahlen von ... Joh. Wilhelm Struven, Hoch-Gräfl. Schwartzb. Rath, zusammen getragen und zum Druck befördert, Nunmehro aber Nach unterschiedenen Editionen Aus den gemeinen Käyserl. Reichs und Sächs. Rechten ... ausgearbeitet Und Jn ein vollstaendiges Systema Juris ... gebracht Von D. Heinrich Ernst Flörcken, Fürstl. Sächß Gesamten Hoff-Gerichts-Advocato Ordin.
Mitwirkende:
Flörcke, Heinrich Ernst
Struve, Johann Wilhelm
Hülße, Christoph
Fulde, Martin
Verlagsort:
Franckf. und Leipzig
Frankfurt, Main
Leipzig
Verlag:
in Verlegung Christoph Hülßens ; Druckts Martin Fulde
Erscheinungsvermerk:
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: "Franckf. und Leipzig in Verlegung Christoph Hülßens, Druckts Martin Fulde, 1706."
Ausgabe:
Andere Aufflage
Umfang:
1 ungezähltes Blatt Bildtafel, 1 ungezähltes Blatt, 4 ungezählte Seiten, 790 Seiten, 102 ungezählte Seiten
Format:
4°
Sprache:
Deutsch
Fingerprint:
b-s- ens, l.r- (asi 3 1706A
Illustrationen:
1 Illustration
Normierter Werktitel:
Juris-Prudenz
Weitere Titel:
Juris-Prudenz, oder Verfassung der Land-üblichen Rechte
Juris-Prudenz
Schlagwörter:
Iuris-Prudenz
Anmerkungen:
Die Illustration ist ein gestochener Kupfertitel
Titelblatt in Rot- und Schwarzdruck

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Georg Adam Struvens, berühmten JCti, Juris-Prudenz, Oder: Verfassung der Land-üblichen Rechte
  • Sonstiges
  • Sonstiges
  • Titelseite
  • An den geneigten Leser!
  • Das erste Buch - Vom Recht der Personen.
  • Der erste Titul. Von der Juris-Prudenz oder Rechts-Lehre und der Gerechtigkeit.
  • Der II. Titul. Von denen Rechten insgemein.
  • Der III. Titul. Vom Recht der Personen und daher kommender ersten Abtheilung.
  • Der IV. Titul. Von der andern Abtheilung der Personen.
  • Der V. Titul. Von väterlicher Gewalt.
  • Der VI. Titul. Von denen Ehe-Verlöbnissen.
  • Der VII. Titul. Von der Ehe.
  • Der VIII. Titul. Von der Mitgifft und Gegenvermächtniß, wie auch Leib-Gedinge.
  • Der IX. Titul. Von der Ehescheidung.
  • Der X. Titul. Von der Legitimation oder Ehrlichmachung.
  • Der XI. Titul. Von Auff- und Annehmung an Kindes Statt.
  • Der XII. Titul. Auff was Weise die väterliche Gewalt auffgehoben wird.
  • Der XIII. Titul. Von der dritten Abtheilung der Personen.
  • Der XIV. Titul. Von der Stadt-Obrigkeit und deren Rechte.
  • Der XV. Titul. Vom Adel-Stande der Personen, wie auch von denen, so für unehrlich und anrüchtig gehalten werden.
  • Der XVI. Titul. Von Verminderung oder Vergeringerung des Standes.
  • Der XVII. Titul. Von denen Actionibus præjudicialibus, oder denen Klagen, so aus denen Rechten der Personen herkommen.
  • Der XIIX. Titul. Von Vormundschafften insgemein.
  • Der XIX. Titul. Von Verordnung der Vormünder durch Testament und letzten Willen.
  • Der XX. Titul. Von denen, so wegen Sipschafft oder Blut-Verwandniß zu Vormundschafften zu gebrauchen.
  • Der XXI. Titul. Von denen Vormündern, welche von Obrigkeit wegen sonderlich geordnet werden.
  • Der XXII. Titul. Von denen, so um Bevormündung des Unmündigen anzuhalten haben.
  • Der XXIII. Titul. Vom Amt der Vormünder.
  • Der XXIV. Titul. Auff was Weise die Vormundschafft sich endet.
  • Der XXV. Titul. Aus was Ursachen sich einer der Annehmung der Vormundschafft entbrechen, und dar on entschudigen könne.
  • Der XXVI. Titul. Von denen Curatoren und Pflegern derer zwar Mündigen, jedoch Minderjährigen, ingleichen der Wahnwitzigen, Verschwender, oder in der Ferne Abwesenden, und anderer.
  • Der XXVII. Titul. Von rechtlichen Klagen, so wegen der Vormundschafft und Pflegschafften zu Rechte geordnet.
  • Der XXIIX. Titul. Von den Curatoribus ad Litem oder kriegischen Vormunden.
  • Das andere Buch - Vom Haab- und Güter-Rechte insgemein, und insonderheit vom dinglichen Rechte.
  • Der I. Titul. Vom Unterscheid der Haabe und Güter und dero Rechte, und wie solche erworben werden.
  • Der II. Titul. Von wesentlichen Haab und Gütern, und unwesentlichen oder in Rechten bestehenden Dingen : Item, von beweglichen und unbeweglichen Gütern.
  • Der III. Titul. Von Dienstbarkeiten oder Gerechtigkeiten auff fremden Gütern, und insonderheit von denen Feld-Dienstbarkeiten.
  • Der IV. Titul. Von Stadt- und Gebäude-Dienstbarkeiten.
  • Der V. Titul. Was beyderley Arten der dinglichen Dienstbarkeiten gemein haben, und wie soche gewonnen und verlohren werden.
  • Der VI. Titul. Von persönlichen Dienstbarkeiten, nemlich der Fruchtniessung, dem Gebrauch und häußlicher Wohnung.
  • Der VII. Titul. Von der Usucapion und Verjährung.
  • Der VIII. Titul. Von Gaben oder Schenckungen.
  • Der IX. Titul. Von denen Personen, so die Güter zu veräusern Macht haben oder nicht, und durch welche Personen man Güter erwerbe.
  • Der X. Titul. Von des Dominii Eigenschafft und Wirkcungen, wie auch dessen Division oder Unterscheid, und insonderheit von dem Erbzins-Gute.
  • Der XI. Titul. Von rechtlichen Klagen, welche aus dem Dominio singulari entstehen.
  • Der XII. Titul. Von der Action ad exhibendum, oder der Klage, dadurch man bittet, etwas bewegliches vorzuzeigen oder herfür zu tragen.
  • Der XIII. Titul. Vom allgemeinen Eigenthume oder von der Erb-Gerechtigkeit, und sonderlich von Auffrichtung der Testamenten und letzten Willen.
  • Der XIV. Titul. Von der Kriegs-Leute und anderer Privilegirten oder befreyten Testamenten und letzten Willen.
  • Der XV. Titul. Welchen Personen zu testiren, oder ihren letzten Willen zu ordnen, zugelassen oder nicht.
  • Der XVI. Titul. Von Einsetzung und Benennung der Erben insgemein, und insonderheit von zu Erben Einsetzung der Kinder, Eltern und Geschwister, oder deren Enterbung.
  • Der XVII. Titul. Wer zum Erben könne eingesetzet werden, und mit was für Art und Weise die Einsetzung geschehe.
  • Der XIIX. Titul. Von der Affter-Einsetzung der Erben, oder Nach-Erb-Einsetzung.
  • Der XIX. Titul. Wie und aus was Ursachen die auffgerichteten Testamenta unkräfftig oder zu nichte werden.
  • Der XX. Titul. Von ungütlichen oder unbillichen Testamenten und der Legitima oder gebührendem Pflicht-Theil.
  • Der XXI. Titul. Von denen, so sich der Erbschafft unwürdig und verlustig machen.
  • Der XXII. Titul. Von der Erben Qualität und Unterscheid, auch der Erbschafft Antretung und Repudiation, ingleichen von der Transmission und dem Jure accrescendi, auch Eröffnung der Testamenten.
  • Der XXIII. Titul. Von Legaten, Vermächtnissen und beschiedenen Gütern.
  • Der XXIV. Titul. Von dem Falcidischen Gesetze, und in was für Fällen der Erbe von denen Legaten den vierdten Theil abziehen möge.
  • Der XXV. Titul. Von treu-anbefohlener Erbschafft und Abziehung des Trebellianischen vierdten Theils.
  • Der XXVI. Titul. Von besondern und eintzelen Gütern, so durch vertreulichen Befehl vermachet oder beschieden werden.
  • Der XXVII. Titul. Von Codicillen.
  • Der XXIIX. Titul. Von Vollziehung der Testamente und denen Testamentarien oder Executorn der letzten Willen.
  • Der XXIX. Titul. Von Erbschafften und Erb-Gerechtigkeiten, wann kein Testament vorhanden ist.
  • Der XXX. Titul. Von Gerechtigkeiten des Obrigkeitlichen Einsatzes in des Verstorbenen Güter.
  • Der XXXI. Titul. Von Theilung der angestorbenen Güter, und von Collation oder Einwerffung der vorhin empfangenen Güter.
  • Der XXXII. Titul. Von der Forderung der Erbschafft oder rechtlichen Klage wegen der Erbschafft, wie auch von Klage wegen Theilung der Erbschafft.
  • Der XXXIII. Titul. Von der Succession oder Erb-Falle, so durch Pacta oder Handlungen einem zukommt.
  • Der XXXIV. Titul. Von dem Unterpfands-Rechte.
  • Der XXXV. Titul. Von dem Besitz und daraus zustehenden Gerechtigkeiten.
  • Das dritte Buch - Von Verbindungen oder Verpflichtungen.
  • Der I. Titul. Von Verbindungen oder Verpflichtungen insgemein und insonderheit von Gelübden und Conventionen oder Handlungen und deren Unterscheid und was solchen ingesamt gemein ist.
  • Der II. Titul. Von blossen und bekräfftigten Handlungen.
  • Der III. Titul. Von verbindlichen Handlungen und Conracten, deren Unterscheiden und insonderheit von wahren und nahmentlichen Contracten und deren anderweitigen Unterscheidung.
  • Der IV. Titul. Von dem Leihen und Anlehn.
  • Der V. Titul. Von dem Commodato oder Leihen und Borgen zum Gebrauch.
  • Der VI. Titul. Von anvertrautem Gute und Hinterlegen oder Hinterlegungs-Handlung.
  • Der VII. Titul. Von Pfand-Contracten.
  • Der VIII. Titul. Von Wort-Contracten oder mündlichen Verpflichtungen.
  • Der IX. Titul. Von Bürgen.
  • Der X. Titul. Von Handschrifften oder Verbindungen durch Brieffe oder Schrifften.
  • Der XI. Titul. Von Consensual-Handlungen oder Verpflichtungen, so in blosser Verwilligung bestehen, insgemein : und insonderheit von Kauffen und Verkauffen.
  • Der XII. Titul. Von dem Mieth-Contracte.
  • Der XIII. Titul. Von dem Erb-Zinß-Contracte.
  • Der XIV. Titul. Von Gesellschafften und Mascopeien.
  • Der XV. Titul. Von Befehl und Vollmacht ausserhalb Gerichte.
  • Der XVI. Titul. Von unbenannten verbindlichen Handlungen oder Contracten.
  • Der XVII. Titul. Von Quasi Contractibus oder Alshandlungen.
  • Der XIIX. Titul. Von Handlungen und Contracten, die mit Personen fürgenommen werden, so in fremder Gewalt seynd oder sonsten Befehl von andern haben.
  • Der XIX. Titul. Von Zinsen.
  • Der XX. Titul. Von der Geährs-Leistung, wie auch vom Edicto Ædilitio.
  • Der XXI. Titul. Was massen die Obligationes und Verpflichtungen wieder auffgehoben werden.
  • Der XXII. Titul. Von Abtretung der Güter.
  • Der XXIII. Titul. Vom Concurs vieler Gläubiger.
  • Der XXIV. Titul. Von Wieder-Einsetzung in vorigen Stand.
  • Der XXV. Titul. Von Missethaten und Verbrechungen.
  • Der XXVI. Titul. Vom Diebstal.
  • Der XXVII. Titul. Von Injurien und Schmähungen.
  • Der XXVIIX. Titul. Von Paßquillen, Famos- und Schmäh-Schrifften oder Schand-Gedichten.
  • Der XXIX. Titul. Vom zugefügten Schaden.
  • Der XXX. Titul. Vom Raube.
  • Der XXXI. Titul. Von mannigfältigen Verbrechungen, darauff keine gewisse Straffe gesetzet.
  • Der XXXII. Titul. Von der Gottes-Lästerung, Fluchen und Meineydigen.
  • Der XXXIII. Titul. Vom Todtschlagen.
  • Der XXXIV. Titul. Vom Todschlage nechst-verwandter Bluts-Freunde.
  • Der XXXV. Titul. Von Zauberern.
  • Der XXXVI. Titul. Vom Laster der belidigten Majestät.
  • Der XXXVII. Titul. Von Hurerey und Ehebruch, wie auch Blutschande und unnatürlicher Unzucht.
  • Der XXXIIX. Titul. Vom Laster der zweyfachen Ehe.
  • Der XXXIX. Titul. Von Entführung der Ehe-Weiber oder Jungfrauen.
  • Der XL. Titul. Von dem Lenocinio, oder leichtfertigen Kupplereyen und Helffungen zur Unzucht.
  • Der XLI. Titul. Vom Mordbrennen.
  • Der XLII. Titul. Von verübter Gewalt, Hauß-Friede-Bruch, auch Land-Friede-Bruch.
  • Der XLIII. Titul. Vom Falsch, so in Worten, mit der Schrifft, oder That verübet wird.
  • Der XLIV. Titul. Von Fälschung der Müntze.
  • Der XLV. Titul. Von Bestechung des Richters. / Der XLVI. Titul. Vom Raub oder Diebstal gemeiner Gelder, oder heiliger und geweyheter Dinge.
  • Der XLVII. Titul. Vom Plagio oder Menschen-Diebstal.
  • Der XLIIX. Titul. Vom Ambitu & Simonia, oder unrechtmäßiger geist- und weltlicher Dienst-Erlangung. / Der XLIX. Titul. Von Erlassung und Linderung der Straffen.
  • Das Vierdte Buch - Vom Berichts-Processe oder Art und Weise das Seinige in Berichten zu erlangen.
  • Der I. Titul. Von gütlichen Handlungen.
  • Der II. Titul. Vom Gerichte.
  • Der III. Titul. Vom Kläger und Beklagten.
  • Der IV. Titul. Vom Richter und dessen Gerichtsbarkeit und Botmäßigkeit.
  • Der V. Titul. Von der Gerichts-Stätte, wo die Klagen anzustellen.
  • Der VI. Titul. Von denen Sachen, so in Gerichten anbracht werden.
  • Der VII. Titul. Von der Art und Weise, wie in Gerichten zu verfahren.
  • Der IIX. Titul. Von der Ungehorsams-Beschuldigung.
  • Der IX. Titul. Von Verstattung der Fristen.
  • Der X. Titul. Von denen Dilatoriis Exceptionibus.
  • Der XI. Titul. Von zerstörlichen Einreden.
  • Der XII. Titul. Von der Litis Contestation, oder Kriegs-Befestigung.
  • Der XIII. Titul. Vom Beweiß und Gegen-Beweiß.
  • Der XIV. Titul. Von Herausgebung der briefflichen Urkunden, so einer bey seinem Gegentheile suchet.
  • Der XV. Titul. Von dem Erfüll- und Reinigungs-Eyde.
  • Der XVI. Titul. Von der Delation und Relation des Eydes oder Schiebung der Sachen ins Gewissen, oder Wiederzurückschiebung, auch Annehm- und Leistung der Haupt-Eyde.
  • Der XVII. Titul. Vom Juramento in litem, oder eydlichen Schätzung der geklagten Sache, wie auch Minderungs-Eyde.
  • Der XIIX. Titul. Vom Eyde vor Gefährde und Boßheit.
  • Der XIX. Titul. Von dem Gezeugniß zum ewigen Gedächtniß.
  • Der XX. Titul. Von Eröffnung des Beweises, auch Disputation-Sätzen.
  • Der XXI. Titul. Von Ankündigung des Kriegs Rechtens.
  • Der XXII. Titul. Von der Intervention oder Einspruch des Interessenten oder Theilhabers an der Sache.
  • Der XXIII. Titul. Von der Wiederklage.
  • Der XXIV. Titul. Vom Beschluß der Sachen und der Sententz oder Urthel.
  • Der XXV. Titul. Vom Arrest oder Kummer.
  • Der XXVI. Titul. Von summarischen Processen.
  • Der XXVII. Titul. Vom Executivischen Proceße.
  • Der XXIIX. Titul. Vom Processu summarissimo.
  • Der XXX. Titul. Von der Leuterung.
  • Der XXXI. Titul. Von der Ober-Leuterung oder Supplication. / Der XXXII. Titul. Von der Appellation.
  • Der XXXIII. Titul. Von der Execution.
  • Der XXXIV. Titul. Vom Processe in peinl. Fällen.
  • Register der Capitum oder Titul.
  • Register der vornehmsten Sachen.
  • Sonstiges

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